Bestimmungen für
Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland
ein Praktikum machen wollen
Ausländische
Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die an einer deutschen
Hoch- / Fachhochschule studieren, benötigen
gemäß § 9 Nr. 9 der Arbeitsgenehmigung
(ArGV) für eine unselbständige Erwerbstätigkeit
bis zu 3 Monaten (90 Tagen) im (Kalender-) Jahr
keine Arbeitsgenehmigung. Ausländerrechtlich
wird in aller Regel diese arbeitsgenehmigungsfreie
Beschäftigung ebenfalls zugelassen.
Im Rahmen dieser 90-Tage-Regelung ist dem einzelnen
ausländischen Studierenden selbst überlassen,
welche arbeitsgenehmigungsfreie Tätigkeit er
ausübt. Die Möglichkeit zur Durchführung
eines (8-wöchigen) Betriebspraktikums als Teil
der beruflichen Zusatzqualifikation im Programm
Student und Arbeitsmarkt kann insoweit vom Programmteilnehmer
ebenfalls selbst gesteuert werden.
Für eine über 3 Monate hinausgehende Beschäftigung
im Kalenderjahr wäre neben der ausländerrechtlichen
Genehmigung auch eine Arbeitserlaubnis des Arbeitsamtes
erforderlich. Eine zusätzliche Erwerbstätigkeit
kann nur in Ausnahmefällen, nicht aber pauschal
gestattet werden.
Studierenden
aus Nicht-EU-Staaten, die an einer ausländischen
Universität immatrikuliert sind und in Deutschland
ein Praktikum machen möchten.
Ein Aufenthalt
bis zu 3 Monaten gilt als touristischer Aufenthalt
(Touristenvisum oder visumsfreie touristische Einreise
ausreichend). Hintergrund hierfür ist, dass
diese arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung
ausnahmsweise - abweichend von der Definition der
Erwerbstätigkeit - dann nicht als Arbeitstätigkeit
im ausländerrechtlichen Sinn gilt, wenn der
Praktikant / Ferienbeschäftigte unter Beibehaltung
seines gewöhnlichen Wohnsitzes im Ausland die
Tätigkeit längstens drei Monate innerhalb
eines Zeitraumes von 12 Monaten im Bundesgebiet
ausübt (§ 12 Abs. 5 DvAusIG).
Bei einem länger als 3 Monate beabsichtigten
Aufenthalt (nach § 9 Nr. 15 ArGV) ist aber
ein vorheriges Visumsverfahren für diesen Zweck
erforderlich.
Aktueller
Stand
Angebote:
2851
Gesuche:
225
Zusätzliche
Infos
Bestimmungen für Studierende aus
Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland ein Praktikum machen
wollen